Braucht man Sterbegeldversicherungen wirklich?

Natürlich beschäftigt man sich ungern mit dem Thema Tod. Fakt ist jedoch, dass er jeden Menschen früher oder später treffen wird. Doch nicht nur der ohnehin schon tragische Verlust einer geliebten Person ist sehr schmerzhaft; zusätzliche Belastungen werden dann auch durch die finanziellen Kosten, welche oft unerwartet beglichen werden müssen, ausgelöst. An dieser Stelle kann die Sterbegeldversicherung einer Sterbekasse diese Lücke füllen, indem Sie im Todesfall der versicherten Person ein festgesetztes Sterbegeld auszahlt.

Private Sterbegeld Versicherung vergleichen

Bis 2004 gab es noch eine gesetzliche Sterbegeldversicherung, welche jedoch ersatzlos gestrichen wurde, sodass nur private Sterbegeldversicherungen blieben. Somit sind Hinterbliebene ohne Sterbegeldversicherungen schlimmstenfalls sogar dazu gezwungen, einen Kredit aufnehmen zu müssen, denn die Kosten betragen insgesamt fast immer mehr als 5.000 Euro. Diese hohen Geldbeträge setzen sich nicht nur aus dem Grabstein und dem Sarg zusammen, sondern auch aus Traueranzeigen, Kränzen, Beurkundungen und weiteren Kleinbeträgen, die schnell zu einer weiteren beachtlichen Geldsumme anwachsen können. Zwar raten Verbraucherschützer gelegentlich auch von Sterbegeldversicherungen ab, allerdings sollten Sie Ihre persönliche Lage prüfen. Haben Sie wirklich ein Sparkonto, auf welches Sie für diesen Zweck bereits regelmäßig Geld eingezahlt haben, um das Sterbegeld ersetzen zu können?

Um Ihre Angehörigen vor solch einer Situation bewahren zu können, lohnt es sich, die Sterbegeldversicherungen bei einer Sterbekasse zu vergleichen. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist in jedem Fall von Nutzen, da das Sterbegeld beim Tod der versicherten Person immer ausgezahlt wird. Es kann auch sein, dass eine Sterbekasse anbietet, ab einem bestimmten Lebensalter keine weiteren Beiträge mehr zu verlangen. Dabei läuft die Sterbegeldversicherung inklusive aller Leistungen selbstverständlich trotzdem weiter.

Oft behält sich die Sterbekasse vor, die volle Versicherungssumme nur auszuzahlen, wenn die versicherte Person nach Ablauf von beispielsweise drei Jahren nach Versicherungsabschluss stirbt. Trotzdem kann man diesen Punkt nicht als Nachteil sehen, da zumindest die kompletten, bis dahin eingezahlten Beiträge, dann als Sterbegeld ausgezahlt werden.

ABC Sterbegeldversicherungen - WebTipp - © ViVers

 
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